Menschenhandel
- erfüllt einen Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuches und ist ein Vergehen gegen die grundlegenden Menschenrechte
- Ausbeutung der Arbeitskraft und sexuelle Ausbeutung werden gesetzlich unterschieden
- liegt u.a. dann vor, wenn eine Person unter 21 Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird
- wird begünstigt durch Armut und fehlende Verdienstmöglichkeiten in der Heimat
- basiert auf falschen Versprechungen einzelner Täter bzw. Mitgliedern von Menschenhändlerringen: von angeblicher Vermittlung in seriöse Jobs mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten über Finanzierung der Anreise bis zu legalem Aufenthalt in Deutschland
- beinhaltet oft Gefügigmachen der Opfer mittels Gewalt und Zwangsprostitution
- bedeutet für die Opfer ein menschenunwürdiges Leben in Illegalität und Abhängigkeit
- Sprachbarrieren, Misstrauen und Unkenntnis von Hilfsangeboten erschweren es den Betroffenen, dem System der organisierten Kriminalität zu entkommen
