Prostitution / Sexarbeit
- Prostitution gilt zwar als gesellschaftliches Tabuthema, dennoch ist sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor
- Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 (ProstG) ist Prostitution als Erwerbstätigkeit anerkannt
- Damit ist für Prostituierte der Eintritt in die gesetzliche Sozialversicherung möglich
- Ab Januar 2009 besteht Pflegeversicherungspflicht
- Arbeiten im Sperrbezirk bleibt weiterhin verboten, bei Verstößen gegen die Sperrbezirksregelung macht sich jedoch nur die Prostituierte strafbar, niemals der Freier
- Prostituierte sind in hohem Maße Gewaltübergriffen und Raubdelikten ausgesetzt
- Jeder dritte Mann nimmt Prostitution in Anspruch
